Die Künstlersozialkasse (KSK)
Von Klaus David
Neben den Berufsgenossenschaften, Berufsverbänden und Versorgungswerken zählt die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) zu den tragenden Säulen der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern, Publizisten und anderen Kommunikations- und Medienschaffenden. Allerdings ist die KSK nicht, wie der Name vielleicht vermuten lässt, eine weitere private oder gesetzliche Krankenversicherung, sondern eine staatliche Institution.
I. Die Ziele der Künstlersozialkasse:
Anfang der 80er Jahre wurde die KSK ins Leben gerufen. Der Blick in die damaligen Sozialhilfestatistiken ließ erkennen, wie erschreckend hoch der Anteil der Sozialhilfeempfänger im Bereich der künstlerisch Tätigen war. Um dies zu verhindern bietet die KSK den aufgenommenen Mitgliedern einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als andere Selbständige erhält der "Künstler" ähnlich einem Arbeitnehmer einen fast 50%-igen Zuschuss zu seinen Sozialversicherungsbeiträgen.
II. Die Aufgaben der Künstlersozialkasse:
Im wesentlichen hat die KSK zwei Aufgaben zu erfüllen:
Sie prüft zum einen ob der Antragsteller zum berechtigten sozialversicherungspflichtigen Personenkreis gehört. Dazu muss der Antragsteller selbständig und auf Dauer im künstlerisch- publizistischen Bereich tätig sein, oder den Medien- oder Kommunikationsberufen angehören, beziehungsweise tätig sein im Bereich Wort, Musik, darstellende oder bildende Kunst/Design.
Des weiteren zieht die KSK die so genannte Verwerterabgabe ein. Jeder Verwerter einer freiberuflichen künstlerischen, publizistischen Leistung hat einen bestimmten Prozentsatz (in 2006 sind dies 5,5 %) aus sämtlichen Honoraren die er an Freie zahlt, abzuführen. Dies auch unabhängig davon, ob dieser Freie in der Künstlersozialkasse Mitglied ist oder nicht.
Es ergeben sich also folgende Tätigkeiten für die KSK:
- Sie zieht den Beitragsanteil der versicherungspflichtigen Mitglieder ein,
- sammelt die Verwerterabgabe ein, und
- bezieht vom Bund den staatlichen Zuschuss.
Alle Beiträge zusammen werden dann anschließend an die jeweiligen Leistungsträger (BfA und Krankenkassen) abgeführt.
III. Voraussetzungen der Mitgliedschaft:
- Wie bereits oben aufgeführt, muss der Antragsteller im künstlerisch, publizistischen Bereich selbständig sein. Freiberuflich trifft den Kern dieser Aussage eher, denn eine gewerbliche Tätigkeit ist untersagt.
- Es darf sich auch nicht um "Freizeitgestaltung" während der Baby-Pause handeln oder ähnlichem handeln, sondern die Tätigkeit muss auch auf Dauer ausgelegt sein. Sinn und Zweck ist der Wunsch auf Dauer gesehen Einkünfte mit dieser Tätigkeit erwirtschaften zu können.
- Die Tätigkeit muss vorwiegend im Inland betrieben werden. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt, beispielsweise bei einem Reisejournalisten oder Opernsänger, ist allerdings kein Problem.
- Auch im Jahre 2006 müssen mindestens EUR 3.900 pro Jahr als Einkommen erzielt werden. Als Einkommen gilt hier die Differenz zwischen den erzielten Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit und den Betriebsausgaben. Ausgenommen hiervon sind Berufsanfänger, die bei der erstmaligen selbständigen Aufnahme einer Tätigkeit auch darunter verdienen können. Allerdings sind auch bei einem Einkommen von EUR 0 hier die monatlichen Mindestbeiträge zu zahlen.
- Es darf nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ansonsten geht die KSK wiederum davon aus, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Spezielle Regelungen gibt es hier allerdings bei beschäftigten Mini-Jobern und Auszubildende.
Wie man sehen kann sind die Aufnahmekriterien nicht immer ganz einfach einzuhalten. Im Fragebogen zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht nach dem KSVG sind dementsprechend auch einige Fallstricke beinhaltet, die sich auf den Bescheid der KSK negativ auswirken können. Der Fragebogen sollte deshalb mit besonderer Vor- und Umsicht ausgefüllt werden.
Quellenangaben:
Mit freundlichem Dank an:
Klaus David, 01.03.2003
(Aktualisiert am: 04.09.2006)
Weiterführende Links zum Thema:
- www.kuenstlersozialkasse.de
Offizielle Webseite der Künstlersozialkasse. - Verzeichnis > Eigene Existenz > Künstlersozialkasse
In unserem Verzeichnis finden sie weitere Links zum Thema.



