10 Regeln für die Richtige Bewerbung
Gut vorbereitet zum neuen Job
Regel Nr. 1
Informieren Sie sich über den künftigen Arbeitgeber und suchen Sie seinen Web-Auftritt. Sie sollen Bescheid wissen über seine Branche, seine Unternehmensgröße, alle Standorte und so weiter. Das erleichtert die Formulierung Ihres Bewerbungsschreibens und bereitet Sie auf das Interview gut vor.
Regel Nr. 2
Die Stellenbewerbung ist nicht nur die Visitenkarte des Bewerbers – mehr noch, sie ist sein Prospekt. Schließlich ist der Bewerber im Bewerbungsprozess Verkäufer und Produkt in einer Person. Denn er bietet qualifizierte und spezielle Dienstleistung als Produkt an.
Für das Erstellen der Stellenbewerbung darf ruhig ein ganzer Tag aufgewendet werden. Die Bewerbung sollte auf den künftigen Arbeitgeber so weit als möglich abgestimmt werden. Er soll das von Ihnen lesen, was sein Interesse in Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb weckt oder befriedigt.
Regel Nr. 3
Das Anschreiben sollte nicht länger als 1 Seite sein. Keinesfalls sollte man darin den Lebenslauf vorwegnehmen. 95 Prozent aller Bewerbungsschreiben vertreten nur den “Ich”-Standpunkt. Ich interessiere mich für… Ich kann… Ich möchte…. Ich will.. Ich werde… Ich bin…. – Schön für Sie.
Wichtig ist aber, was der Leser will. Was sind seine Motive für die Personalsuche? Diese Motive gehören angesprochen und dazu der Nutzenaspekt für den Arbeitgeber herausgearbeitet: Sie profitieren von meinen Englisch-Kenntnissen… Meine Erfahrungen in ….. können nutzbringend in Ihr Unternehmen eingebracht werden. Sie suchen eine hochqualifizierte Mitarbeiterin für …..
Regel Nr. 4
Im Lebenslauf sollten zu oberst die zuletzt absolvierten Schulen, Fortbildungen und Arbeitsstellen genannt werden. Danach in chronologisch umgekehrter Reihenfolge die früheren. Der Mensch ist als Zeitungsleser gewöhnt, dass er immer die Überschriften und die ersten paar Zeilen liest. Schade, wenn dort nur die Grundschule oder die erste Arbeitsstätte angeführt sind.
Regel Nr. 5
Ein Foto zum Lebenslauf ist eine Selbstverständlichkeit. In Ermanglung aktueller Aufnahmen werden leider oft Urlaubsbilder zugeschnitten oder Szenen von Familienfeiern mit dem durch Pfeil markierten Bewerber beigelegt. Fotos sollten den Passbildausschnitt eines Menschen zeigen, dürfen aber ruhig größer sein, als diese.
Auf dem Bild ist ein ordentlich gekleideter, freundlicher Mensch zu sehen, der Vertrauen vermitteln kann. Das Foto klebt entweder auf dem Deckblatt oder auf dem Lebenslauf rechts oben und ist darüber hinaus noch auf der Rückseite sicherheitshalber mit dem Namen des Abgebildeten beschriftet.
Regel Nr. 6
Nur zwei, höchstens drei Kopien wichtiger Zeugnisse beilegen. Frustrierte Personalchefs berichten von 15 Zeugniskopien mal 100 Bewerbungen. Ein Alptraum. Anschreiben, Lebenslauf und Zeugniskopien in eine schöne, rote Mappe verpackt. Warum rot? Rot fällt auch unter 100 Bewerbungen gut auf und wird zuerst gelesen.
Regel Nr. 7
Zum Vorstellungsgespräch erscheint der erfolgreiche Bewerber pünktlich, höchstens fünf Minuten zu früh, nie zu spät. Das Handy ist ausgeschaltet und die Kleidung entspricht jener, die man glaubt, im angestrebten Beruf zu tragen, im Zweifel eleganter.
Die Schuhe sind makellos sauber, weil man sie mit einem Tuch noch vor dem Eintreten gesäubert hat, die Absätze sind in Ordnung und die Schuhe sind von dunkler Farbe (Männer) oder passen ideal zur eher dezenten Kleidung von Damen.
Regel Nr. 8
Nie sollte ein/e Bewerber/in beim Vorstellungsgespräch rauchen, auch nicht, wenn der Personalchef ein Kettenraucher ist. Auch jegliches alkoholische Getränk sollte man ablehnen, Milch und kohlensäurehältige Getränke auch, weil der Magen sonst unangenehme Geräusche produziert.
Regel Nr. 9
Im Interview hat man auf Basis der vorher ermittelten Informationen Fragen zum Unternehmen vorbereitet und stellt sie auch. Jeder Personalchef wird sich freuen, wenn Sie nicht nur die Dienstzeiten, den Termin für den Betriebsurlaub und die Vergütung erfahren wollen, sondern sich auch nach den Produkten des Unternehmens erkundigen. Sie dürfen auch nach Prospekten fragen, wenn das Produkt für Sie als Privatperson interessant sein könnte.
Regel Nr. 10
Nach jedem Interview legt man eine kurze Liste an: Was war gut? Wo habe ich besonders überzeugend gewirkt? Was will ich künftig anders machen und warum? Nach 14 Tagen noch nichts gehört? Anrufen und Nachfragen! So bleibt man im Gedächtnis.
Quellenangaben:
CSD Unternehmensberatung, 25.11.2002

