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Bernd Eichinger

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Die Etikette - Benimmregeln

Stil, Umgangsformen und gutes Benehmen


Die Pünktlichkeitsregeln


Zu einer Einladung sollte der Gast immer pünktlich erscheinen. Ist jedoch vorhersehbar, dass man den Zeitpunkt nicht einhalten kann, dann ist es seine Pflicht den Gastgeber rechtzeitig darüber zu informieren. Zu spät kommen bedeutet nämlich, den Verlauf eines Festes zu stören. Allerdings ist ein zu frühes Erscheinen auch nicht gerade höflich, da dies die Vorbereitungen des Gastgebers stören kann.

Wird der Gast zu einem warmen Essen eingeladen, so muss er auf die Minute pünktlich sein. Zu einem gesetzten Essen mehr als 30 Minuten zu spät zu kommen ist ausgesprochen unhöflich, ja geradezu ungezogen und nur mit einem triftigen Grund entschuldbar.
Das gleiche gilt für ein Fest, das mit einer Rede eröffnet wird, aber eine solche Rede darf nicht länger als 15 Minuten dauern.
Auf manchen Einladungskarten stehen die Kürzel -der lateinischen Sprache entnommen- "s.t." sine tempore = ohne Zeit, was darauf hinweist, dass der Gast pünktlich erscheinen soll. Bei "c.t." cum tempore = mit Zeit, ist es dem Gast erlaubt bis zu einer Viertelstunde -dem sogenannten 'akademische Viertel'- später zu kommen.
Bei einer Abendeinladung kann man bis zu einer Viertelstunde früher oder später erscheinen.

Bei Cocktailpartys legt der Gastgeber in der Regel eine Anfangszeit fest, die aber für das Erscheinen der Gäste keineswegs bindend ist.




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